Wer lernt hier eigentlich?
Der geschlossene KI-Kreislauf in der akademischen Lehre und die Frage nach der Funktion von Texten
Die
Debatte über KI-generierte Texte wird überwiegend als Detektions- und
Kennzeichnungsproblem geführt: Wie erkennt man sie, wann müssen sie
markiert werden? Dieser Beitrag argumentiert, dass diese Perspektive zu
kurz greift. Entscheidend ist nicht die Herkunft eines Textes, sondern
seine Funktion. Texte erfüllen zwei grundsätzlich verschiedene Zwecke:
die Übertragung von Information (Produktfunktion) und die Erzeugung von
Kompetenz beim Schreibenden (Prozessfunktion). Generative KI
substituiert die Produktfunktion nahezu vollständig — und die
Prozessfunktion überhaupt nicht. Aus dieser Asymmetrie folgt eine klare
Trennlinie: In der technischen Dokumentation, im Pflichtenheft, in der
Arbeitsprozessbeschreibung ist KI-Einsatz unter Verifikationsbedingungen
nicht nur zulässig, sondern qualitätssteigernd. In der Lehre führt
derselbe Einsatz zu einem geschlossenen Kreislauf — KI schreibt das
Seminar, KI schreibt die Arbeit, KI bewertet die Arbeit — in dem kein
Lernprozess mehr stattfindet und niemand mehr Verantwortung trägt. Der
Beitrag ordnet das Phänomen im Mensch-Technik-Organisation-Rahmen (MTO)
ein, prüft den Beitrag technischer Detektoren und der
Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO und leitet
Gestaltungsempfehlungen ab.
Schlüsselwörter: Generative KI, Human
Factors, MTO, Ironies of Automation, Verantwortungsdiffusion,
Hochschuldidaktik, KI-Verordnung, Textdetektion
1. Problemaufriss
Die
öffentliche Diskussion über KI-generierte Texte verläuft entlang dreier
Fragen: Wie erkennt man sie? Wer muss sie kennzeichnen? Und: Sind sie
schlechter als menschliche? Alle drei Fragen sind Stellvertreterfragen.
Sie umgehen die eigentliche: Wozu ist der Text da?
Die
Verwechslung ist folgenreich. Wer einen Text nur als
Informationscontainer begreift, für den ist die Herkunft irrelevant,
solange der Inhalt stimmt. Wer einen Text als Nachweis eines
Denkprozesses begreift, für den ist die Herkunft alles, unabhängig vom
Inhalt. Beide Auffassungen sind je für sich richtig — für
unterschiedliche Textsorten. Der Fehler entsteht dort, wo dieselbe Regel
auf beide angewandt wird.
Das prominenteste Beispiel für diesen
Fehler ist die Hochschullehre. Dort ist ein Muster beobachtbar, das man
als geschlossenen Kreislauf bezeichnen kann: Die Lehrkraft lässt
Seminarunterlagen, Referatsthemen und Aufgabenstellungen von einem
Sprachmodell erzeugen. Die Studierenden lassen Referat, Seminar- oder
Projektarbeit von einem Sprachmodell erzeugen. Die Lehrkraft lässt die
Arbeit von einem Sprachmodell bewerten. Das System ist formal intakt: Es
werden Aufgaben gestellt, Texte produziert, Noten vergeben, Credit
Points verbucht. Materiell ist es leer. Die Frage „Wer lernt hier?" hat
keine Antwort mehr.
2. Die zwei Funktionen von Text
2.1 Produktfunktion
Ein
Text hat Produktfunktion, wenn sein Wert vollständig im Ergebnis liegt.
Eine Bedienungsanleitung ist gut, wenn die Nutzerin das Gerät danach
bedienen kann. Ein Pflichtenheft ist gut, wenn es vollständig,
widerspruchsfrei, prüfbar und nachverfolgbar ist. Eine
Arbeitsprozessbeschreibung ist gut, wenn sie den Prozess so abbildet,
dass er reproduzierbar ausgeführt werden kann. Bei diesen Textsorten ist
die Frage nach dem Autor eine Frage der Haftung, nicht der Qualität.
Hier
liegen die Stärken generativer Systeme präzise auf den bekannten
Schwächen menschlicher Autoren: Vollständigkeit über lange
Anforderungslisten, terminologische Konsistenz über hunderte Seiten,
Ermüdungsfreiheit bei repetitiver Formulierungsarbeit, Abgleich gegen
Normstrukturen. Die klassischen Fehlermuster technischer Dokumentation —
vergessene Randbedingung, inkonsistente Benennung desselben
Sachverhalts, implizites Expertenwissen, das nie expliziert wird — sind
genau die Muster, gegen die ein Modell mit vollständigem Kontextzugriff
robust ist.
Die Bedingung ist bekannt und nicht verhandelbar:
Verifikation durch Fachexpertise und redaktionelle Verantwortung. Ein
Modell kann nicht wissen, ob die Drehmomentangabe stimmt. Es kann
wissen, dass an dieser Stelle üblicherweise eine Drehmomentangabe steht —
und eine plausible erfinden. Halluzination ist im dokumentationsnahen
Einsatz kein Randproblem, sondern das Kernrisiko, weil sie sich
stilistisch nicht vom Rest unterscheidet. Der Prüfaufwand verschiebt
sich damit vom Formulieren zum Verifizieren; er verschwindet nicht.
Bemerkenswert ist, dass genau diese Bedingung inzwischen regulatorisch kodifiziert ist (Abschnitt 4).
2.2 Prozessfunktion
Ein
Text hat Prozessfunktion, wenn sein Wert im Schreiben liegt, nicht im
Geschriebenen. Die Seminararbeit einer Studentin ist kein Beitrag zum
Wissensbestand der Menschheit; niemand liest sie, um etwas über ihr
Thema zu erfahren. Sie ist ein Instrument, mit dem die Studentin lernt,
eine Fragestellung einzugrenzen, Literatur zu sichten, Widersprüche
auszuhalten, ein Argument zu bauen und es gegen Einwände zu verteidigen.
Das Produkt ist Abfallprodukt. Der Prozess ist das Produkt.
Für
diese Funktion ist die Schwierigkeit des Schreibens kein Defekt, sondern
die Wirkbedingung. Bjork und Bjork (2011) haben dies als desirable
difficulties beschrieben: Lernbedingungen, die die kurzfristige Leistung
verschlechtern und genau dadurch die langfristige Behaltensleistung und
den Transfer verbessern. Wer die Schwierigkeit entfernt, entfernt die
Wirkung. Ein Sprachmodell, das die Seminararbeit schreibt, ist in dieser
Logik kein Werkzeug, sondern eine Umgehung des Wirkmechanismus —
vergleichbar mit einem Fitnessgerät, das die Gewichte selbst hebt.
Erste
empirische Befunde stützen dies. Bastani et al. (2024) zeigten in einem
Feldexperiment mit über 900 Schülerinnen und Schülern, dass der Zugang
zu einem GPT-basierten Tutor die Leistung während der Übungsphase
deutlich verbesserte, in der anschließenden Prüfung ohne Zugang jedoch
verschlechterte — außer bei einer Variante mit gezielt eingebauten
pädagogischen Sicherungen. Kosmyna et al. (2025) berichten in einer
neurophysiologischen Studie (EEG, kleine Stichprobe, Preprint —
entsprechend vorsichtig zu interpretieren) reduzierte neuronale
Konnektivität und schlechtere Erinnerung an den eigenen Text bei
LLM-gestütztem Schreiben. Die Befundlage ist jung und dünn, aber sie
zeigt konsistent in eine Richtung: Der Output steigt, die Kompetenz
nicht.
2.3 Die Asymmetrie
Aus beidem folgt die zentrale These dieses Beitrags:
Generative KI substituiert die Produktfunktion von Text nahezu vollständig und die Prozessfunktion überhaupt nicht.
Wo
Texte Produktfunktion haben, ist KI-Einsatz eine Frage der
Qualitätssicherung. Wo Texte Prozessfunktion haben, ist KI-Einsatz eine
Frage der Zweckzerstörung. Institutionen, die diese Unterscheidung nicht
in ihren Regelwerken abbilden, produzieren entweder unnötige Verbote
(in der Verwaltung) oder unbemerkte Entleerung (in der Lehre) — meist
beides gleichzeitig.
3. Detektion: Was Technik leisten kann und was nicht
Der
Reflex der Institutionen ist die Detektion. Technisch hat sich hier
tatsächlich einiges bewegt. Der Detektor Pangram — im deutschsprachigen
Raum durch mehrere Fälle in der Medienberichterstattung bekannt geworden
— arbeitet nicht mit den klassischen Oberflächenmaßen Perplexity und
Burstiness, sondern mit einem kontrastiven Trainingsansatz: Zu jedem
menschlichen Dokument wird ein „synthetischer Spiegel" erzeugt, der
Thema, Länge und Tonalität repliziert, aber von einem Frontier-Modell
verfasst ist; aus dieser Gegenüberstellung lernt der Detektor die
stilistischen Entscheidungen, die KI wiederkehrend trifft. Der Ansatz
ist damit unabhängig von Wasserzeichen und Metadaten — praktisch
relevant, weil Herkunftssignale in realen Workflows regelmäßig
verlorengehen.
Die berichteten Kennzahlen sind beeindruckend,
stammen aber überwiegend vom Anbieter: Für die aktuelle Modellgeneration
werden 99,66 % korrekt erkannte KI-Texte und eine Falsch-Positiv-Rate
von 0,0041 % genannt, entsprechend etwa einem Fehler pro 24.000
Dokumenten; gegenüber 13 gängigen „Humanizer"-Werkzeugen soll der
KI-Anteil in 98,83 % der Fälle erkannt werden. Eine unabhängige
Untersuchung der University of Chicago attestierte der Vorgängerversion
bei mittellangen bis langen Texten praktisch verschwindende Fehlerraten
und Robustheit gegen Umgehungsversuche — die Autoren warnten jedoch
zugleich vor einem technischen Wettrüsten zwischen Detektoren, Modellen
und Umgehungswerkzeugen.
Für die institutionelle Praxis sind vier Einschränkungen entscheidend:
Wahrscheinlichkeiten
sind keine Beweise. Ein Score ist ein Hinweis, kein Urteil. Bei
Entscheidungen über Personen — Prüfungsleistungen, Bewerbungen,
Disziplinarverfahren — genügt ein einzelner Wert nicht.
Das
Basisratenproblem. Eine Falsch-Positiv-Rate von 0,004 % klingt
vernachlässigbar. Bei einer Universität mit 30.000 jährlich geprüften
Arbeiten sind das dennoch mehrere Personen, die zu Unrecht unter
Verdacht geraten — und für die Betroffenen ist die aggregierte Rate
irrelevant.
Textsortenabhängigkeit. Kurze Texte, stark
standardisierte Sprache und generisch formulierte Fachtexte sind
systematisch schwerer zu klassifizieren. Ausgerechnet die normierte
wissenschaftliche Prosa liegt nahe an dem Register, das Modelle am
besten beherrschen.
Die Kategorie „KI-unterstützt" ist unscharf. Der
Anbieter selbst räumt ein, dass die Grenzziehung zwischen leichter und
moderater KI-Unterstützung „mehr Kunst als Wissenschaft" sei. Genau
diese Grenze wäre aber die prüfungsrechtlich entscheidende.
Hinzu
kommt ein struktureller Einwand: Detektion behandelt ein didaktisches
Problem als Kontrollproblem. Andrej Karpathy etwa hält die Detektion von
KI-Texten für grundsätzlich gescheitert und fordert stattdessen eine
Transformation des Bildungssystems. Aus Human-Factors-Sicht ist dieser
Einwand gewichtig: Ein Kontrollmechanismus, der von den Kontrollierten
leicht umgangen werden kann und dessen Fehler die Ehrlichen härter
treffen als die Unehrlichen, erzeugt vor allem Misstrauen — und
verschiebt die Anpassungsleistung auf die Falschen.
4. Kennzeichnung: Art. 50 KI-VO und die redaktionelle Ausnahme
Regulatorisch
ist die Lage seit kurzem präzise. Die Transparenzpflichten des Art. 50
der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026 und werden
vom sogenannten Digital Omnibus ausdrücklich nicht verschoben; dieser
betrifft nur die Hochrisiko-Regime nach Anhang III (Dezember 2027) und
Anhang I (August 2028). Art. 50 bündelt vier eigenständige Pflichten:
Offenlegung bei direkter Interaktion mit einem KI-System (Abs. 1),
maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte (Abs. 2),
Information bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung
(Abs. 3) sowie Kennzeichnung von Deepfakes und von KI-generierten Texten
zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (Abs. 4). Für Altsysteme
besteht bei der maschinenlesbaren Markierung nach Abs. 2 eine
Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026; die Absätze 1, 3 und 4 gelten
ohne Schonfrist.
Der für diesen Beitrag entscheidende Punkt ist
die Ausnahme in Abs. 4: Die redaktionelle Ausnahme verlangt eine
substanzielle menschliche Prüfung mit benannter redaktioneller
Verantwortung; reines Korrekturlesen genügt nicht.
Damit hat der
Gesetzgeber — vermutlich ohne es so zu intendieren — exakt die
Unterscheidung aus Abschnitt 2 kodifiziert. Die Kennzeichnungspflicht
entfällt nicht, weil der Text gut ist, sondern weil ein Mensch die
Verantwortung übernommen hat. Das ist keine Qualitäts-, sondern eine
Zurechnungsregel. Sie entspricht dem, was in der Sicherheitstechnik seit
langem gilt: Ein Prüfstempel bescheinigt nicht Fehlerfreiheit, sondern
benennt denjenigen, der bei Fehlern haftet.
Übertragen auf die
Lehre ist die Analogie unbequem. Eine Prüfungsleistung ist
definitionsgemäß eine Zurechnungserklärung: Die Kandidatin erklärt, dass
die Leistung ihre ist. Ein KI-generierter und anschließend
„substanziell geprüfter" Text erfüllt die redaktionelle Ausnahme des
Art. 50 problemlos — und die Prüfungsordnung dennoch nicht. Der Grund
ist genau die Funktionsdifferenz: Art. 50 schützt das Publikum vor
Täuschung über die Herkunft. Die Prüfungsordnung schützt die
Aussagekraft eines Kompetenznachweises. Das erste Schutzziel lässt sich
durch nachgelagerte menschliche Prüfung erreichen, das zweite nicht.
5. Rezeption: Warum erkannte KI-Texte langweilen
Eine
im erwähnten Podcast geäußerte Beobachtung verdient eigene Betrachtung:
Wer erkenne, dass ein Text KI-generiert sei, verliere das Interesse am
Weiterlesen. Das ist psychologisch gut erklärbar und hat wenig mit
Textqualität zu tun.
Aufwand als Signal. Kommunikation ist immer
auch Signalisierung von Investition. Ein handgeschriebener Brief
transportiert dieselbe Information wie eine E-Mail und etwas grundlegend
anderes daneben. Der Aufwand ist das Signal: Ich habe Zeit für dich
aufgewendet. Sinkt der Erzeugungsaufwand gegen null, kollabiert das
Signal — und mit ihm die Bereitschaft, Rezeptionsaufwand zu investieren.
Die Asymmetrie ist das eigentliche Ärgernis: Der Leser wendet mehr Zeit
für das Lesen auf, als der Schreiber für das Schreiben aufgewendet hat.
Verlust
des Adressaten. Beim Lesen konstruieren wir ein Modell des Autors: Was
will er? Was verschweigt er? Wo ist er unsicher? Diese Konstruktion ist
ein wesentlicher Teil dessen, was Lesen interessant macht. Bei KI-Text
läuft sie ins Leere — es gibt keine Absicht hinter dem Text, nur eine
Absicht vor ihm, im Prompt. Das erlebte Vakuum wird als Langeweile
beschrieben.
Attributionseffekt statt Qualitätsurteil. Studien
zur Bewertung KI-generierter Inhalte zeigen wiederholt, dass dieselben
Texte schlechter bewertet werden, wenn sie als KI-generiert
gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung wirkt also nicht
neutral-informierend, sondern als Abwertungssignal. Das ist
regulatorisch bedeutsam: Eine Kennzeichnungspflicht ist keine bloße
Transparenzmaßnahme, sondern greift in die Rezeption ein.
Für die
Lehre folgt daraus eine schlichte, oft übersehene Konsequenz: Wenn
Dozierende KI-generierte Arbeiten nicht mehr gerne lesen und Studierende
KI-generierte Seminarunterlagen nicht mehr gerne lesen, dann bricht
nicht nur die Lernwirkung weg, sondern auch die Aufmerksamkeit — auf
beiden Seiten gleichzeitig.
6. Der geschlossene Kreislauf
6.1 Struktur
Der eingangs beschriebene Kreislauf hat vier Stationen:
Die
vierte Zeile ist leer, und das ist der eigentliche Befund. In den
ersten drei Stationen entsteht jeweils ein formal korrektes Artefakt.
Die Kette der Artefakte ist lückenlos; die Kette der Kompetenzen ist
unterbrochen.
6.2 Human-Factors-Einordnung
Das Muster ist aus der
Automatisierungsforschung vertraut. Bainbridge (1983) beschrieb als
Ironies of Automation, dass Automatisierung dem Menschen genau die
Aufgaben abnimmt, an denen er seine Kompetenz erhält, und ihm die
Aufgaben lässt, für die er ohne diese Kompetenz nicht mehr qualifiziert
ist. Die Lehrkraft, die Arbeiten nur noch durch das Modell bewerten
lässt, verliert die Fähigkeit, gute von schlechten Arbeiten zu
unterscheiden — also genau die Fähigkeit, die sie zur Aufsicht über das
Modell befähigen würde.
Parasuraman und Riley (1997)
unterscheiden misuse (Übervertrauen), disuse (Untervertrauen) und abuse
(Automatisierung ohne Berücksichtigung menschlicher Konsequenzen). Der
beschriebene Kreislauf ist ein Lehrbuchfall von abuse: Die
Automatisierung erfolgt entlang dessen, was technisch möglich und
aufwandsseitig attraktiv ist, nicht entlang dessen, was die Funktion des
Systems erhält. Lee und See (2004) würden ergänzen: Vertrauen ist hier
nicht kalibriert, sondern gar nicht erst gebildet worden — es gibt
keinen Rückkopplungspfad, über den sich Vertrauen kalibrieren könnte,
weil niemand mehr prüft.
Im MTO-Rahmen
(Mensch–Technik–Organisation) liegt der Kern des Problems eindeutig auf
der O-Ebene. Weder die Technik noch die einzelnen Personen handeln
dysfunktional: Die Lehrkraft optimiert unter Zeitdruck und hoher
Prüfungslast, die Studierenden optimieren unter Abgabedruck und
Bewertungsdruck. Beide reagieren rational auf eine Organisation, die
Artefakte zählt und nicht Kompetenzen. Dörner (1989) hat für solche
Konstellationen die Formulierung geprägt, dass Menschen die Lösung des
Problems durch die Lösung des Bewertungsmaßstabs ersetzen. Wer
Seitenzahlen, Abgabetermine und Notenschnitte misst, bekommt
Seitenzahlen, Abgabetermine und Notenschnitte — mit oder ohne
Lernprozess.
6.3 Verantwortungsdiffusion
Reasons Modell der
latenten Fehlerbedingungen ist hier direkt anwendbar. Jede einzelne
Barriere im System ist noch vorhanden: Es gibt eine Prüfungsordnung,
eine Eigenständigkeitserklärung, eine Betreuung, eine Zweitkorrektur.
Aber jede Barriere ist mit demselben Loch versehen — niemand prüft mehr
selbst. Wenn alle Barrieren dasselbe Loch haben, sind sie keine
unabhängigen Barrieren mehr, sondern eine.
Rechtlich verschärft
Art. 50 KI-VO diese Lage eher, als sie zu entschärfen. Die Norm verlangt
eine benannte redaktionelle Verantwortung. In der geschilderten Praxis
ist niemand benannt: Die Lehrkraft verantwortet ein Gutachten, das sie
nicht geschrieben hat, über eine Arbeit, die die Studierende nicht
geschrieben hat, zu einer Aufgabe, die die Lehrkraft nicht formuliert
hat. Die Zurechnungskette ist formal geschlossen und materiell an jedem
Glied leer.
6.4 Der rekursive Aspekt
Ein letzter Punkt betrifft
die Wissensbasis selbst. Shumailov et al. (2024) haben gezeigt, dass
Modelle, die rekursiv auf von Modellen erzeugten Daten trainiert werden,
degenerieren: Die Ränder der Verteilung verschwinden zuerst, das System
konvergiert gegen den Mittelwert seiner eigenen Ausgaben. Wenn
akademische Textproduktion in nennenswertem Umfang modellgeneriert ist
und diese Texte wieder in Trainingskorpora einfließen, gilt der
Mechanismus auch auf gesellschaftlicher Ebene. Das Ergebnis wäre nicht
falsches Wissen, sondern durchschnittliches Wissen — die systematische
Erosion genau der Randbereiche, in denen wissenschaftlicher Fortschritt
entsteht.
7. Gestaltungsempfehlungen
Aus der Funktionsdifferenz
lassen sich konkrete Regeln ableiten. Sie unterscheiden nicht nach
Erlaubnis und Verbot, sondern nach Textfunktion.
Für Texte mit Produktfunktion (Dokumentation, Pflichtenheft, Prozessbeschreibung, Verwaltungstext):
KI-Einsatz freigeben und explizit regeln, statt ihn zu dulden. Undokumentierter Einsatz ist das eigentliche Risiko.
Verifikationspflicht
statt Kennzeichnungsritual: Jede fachliche Aussage — Zahlen,
Grenzwerte, Normverweise, Verantwortlichkeiten — wird gegen die
Primärquelle geprüft. Der Prüfaufwand wird budgetiert, nicht
wegoptimiert.
Benannte redaktionelle Verantwortung im Dokumentenkopf.
Das erfüllt Art. 50 Abs. 4 und ist zugleich gute Praxis der technischen
Dokumentation.
Modellzugriff auf verifizierte Primärquellen statt
auf Modellwissen; Halluzinationsrisiko ist ein Architekturproblem, kein
Promptproblem.
Für Texte mit Prozessfunktion (Prüfungsleistungen, Qualifikationsarbeiten):
Prüfungsformate
an der Prozessfunktion ausrichten, nicht am Artefakt. Kolloquium,
Verteidigung, mündliche Rückfrage zum eigenen Text, Bearbeitung unter
Aufsicht, Bearbeitung an nicht-öffentlichen Daten. Wer den eigenen Text
nicht verteidigen kann, hat ihn nicht geschrieben — das ist prüfbar,
ohne Detektor.
KI-Einsatz nicht verbieten, sondern deklarieren und
reflektieren lassen: Welche Prompts, welche Ergebnisse verworfen, welche
Fehler des Modells gefunden? Die Fehlersuche im Modelloutput ist selbst
eine wertvolle Kompetenzübung.
Detektoren allenfalls als Anlassindikator, nie als Beweismittel und nie als alleinige Entscheidungsgrundlage.
Auf
Lehrendenseite dieselbe Regel wie auf Studierendenseite. Ein
KI-generiertes Gutachten über eine Arbeit ist derselbe Vorgang wie eine
KI-generierte Arbeit — mit dem Unterschied, dass er einseitig
sanktioniert wird. Diese Asymmetrie ist auf Dauer nicht haltbar und
untergräbt die Legitimität der Regeln.
Auf Organisationsebene:
Prüfungslast
und Betreuungsrelationen als Ursache adressieren. Der Kreislauf
entsteht nicht aus Unredlichkeit, sondern aus Überlastung. Solange eine
Lehrkraft 120 Arbeiten pro Semester zu bewerten hat, ist die
Automatisierung der Bewertung eine Frage der Zeit, nicht der Ethik.
Messgrößen von Artefakten auf Kompetenzen umstellen, so weit dies operationalisierbar ist. Was gezählt wird, wird produziert.
8. Fazit
Die
Frage „Wie erkennt man KI-Texte?" ist die falsche Frage, weil sie
technisch beantwortbar und praktisch folgenlos ist. Die Frage „Wozu ist
dieser Text da?" ist die richtige, weil ihre Beantwortung unmittelbar
festlegt, ob KI-Einsatz Qualität erzeugt oder Zweck zerstört.
Bei
Produktfunktion — Bedienungsanleitung, Pflichtenheft,
Prozessbeschreibung — ist generative KI ein leistungsfähiges Werkzeug,
sofern Verifikation und benannte Verantwortung gesichert sind. Der
Gesetzgeber hat diese Bedingung in der redaktionellen Ausnahme des Art.
50 Abs. 4 KI-VO praktisch wortgleich formuliert.
Bei
Prozessfunktion — Lehre, Prüfung, Qualifikation — führt derselbe Einsatz
zu einem geschlossenen Kreislauf, in dem Artefakte zirkulieren und
keine Kompetenz mehr entsteht. Die Antwort auf die Titelfrage lautet
dann: niemand. Und das macht nicht die Texte obsolet, sondern die
Institution, die sie verlangt.
Die gute Nachricht ist, dass die
Lösung nicht in besserer Detektionstechnik liegt, sondern in einer
Rückbesinnung auf den Zweck. Ein Prüfungsformat, das voraussetzt, dass
die Kandidatin ihren eigenen Gedankengang verteidigen kann, ist gegen
generative KI immun — nicht weil es sie erkennt, sondern weil es sie
nicht braucht.
Literatur
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Bastani,
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Accumulation of cognitive debt when using an AI assistant for essay
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(2024). AI models collapse when trained on recursively generated data.
Nature, 631, 755–759.
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter
Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), insbes. Art.
50.
Hinweis zur Entstehung: Dieser Text wurde unter
Einsatz eines generativen Sprachmodells erstellt und vom Autor
inhaltlich geprüft, überarbeitet und verantwortet (vgl. Art. 50 Abs. 4
KI-VO). Die genannten Kennzahlen zu Detektionsleistungen stammen, sofern
nicht anders angegeben, vom jeweiligen Anbieter und sind nicht
unabhängig verifiziert.
