Donnerstag, 30. Dezember 2021

Security Sector Reform

Die menschlichen Faktoren in der staatlichen Sicherheit: Staatliche Sicherheitsorganisationen sichern die Bedürfnisse der Bevölkerung.

In vielen Krisenländern kann (oder will) der Staat nicht für die Sicherheit seiner Bevölkerung sorgen. Es entstehen vielfältige Bedrohungen für den Einzelnen (organisierte Kriminalität, nichtstaatliche bewaffnete Truppen).

Security Sector Reform oder im deutschen Sicherheitssektorreform ist ein operationales-normatives Konzept der Aussen- und Sicherheitspolitik, dass die Reform staatlicher Sicherheitsorganisationen und Prozesse im Sicherheitssektor (Sicherheitsbereich) meint.

Das Konzept fokussiert die menschlichen Sicherheitsbedürfnisse vor dem Hintergrund, dass Staaten unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Sicherheitsbedrohung für ihre Bevölkerung werden können. Die staatlichen Organe der inneren und äußeren Sicherheit (z.B. Polizei und Militär) behindern in diesen Fällen nachhaltige, demokratische Entwicklungen, da der Staat seine Sicherheitsverpflichtungen gegenüber der eigenen Bevölkerung nicht erfüllt.

Deutschland nutzt bei seiner Aussen- und Sicherheitspolitik das Konzept der Security Sector Reform als zentrales Instrument der deutschen Friedensförderung und Krisenprävention, um transparente und rechtsstaatlich agierende Sicherheitsorganisationen zu unterstützen (z.B. durch Ausbildung, Aufbau von rechtsstaatlichen Prozessen).

Staatliche Sicherheitskräfte wie Streitkräfte, Polizei, Justiz, Nachrichtendienste und Zivil- und Katastrophenschutz sollen (wieder) politisch legitimiert und auf rechtstaatlichen Prinzipien begründet werden.

Es ist ein wesentliches Ziel der deutschen Aussen- und Sicherheitspolitik Krisenländer dabei zu unterstützen, eigene rechtsstaatliche und demokratischen Sicherheitsorganisationen aufzubauen und nachhaltig zu erhalten.

Die Bundesregierung hat dazu die ressortgemeinsame Strategie zur Unterstützung von Sicherheitsorganisationen im Ausland (Sicherheitssektorreform (SSR)) erarbeitet und am 2. Juli  2019 verabschiedet: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2247420/222c695ee476e6ec1eaa350989c08f41/190917-sicherheitssektorreform-data.pdf